Pressemitteilung zur "Corona-Notbremse"

Wir fordern: Keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion zum aktuellen „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ der Bundesregierung.

16.04.2021

Was die Bundesregierung will, können und machen die Länder längst! Spielräume nutzen und pragmatischen Gestaltungswillen zeigen – so wie es bisher unsere Ministerpräsidentin Manuela Schwesig vorgemacht hat. Gemeinsam mit Kommunen, Wirtschaft und Sozialverbänden wurden bislang im Format „MV Gipfel“ Entscheidungen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern beraten. Dies gelingt, angepasst an die jeweils aktuelle Lage, immer wieder aufs Neue. Das strengt alle Beteiligten an und ermüdet und frustriert, weil das Virus kein Pardon kennt. Aber es ist der einzig richtige Weg. Warum sollte die Bundesregierung durch neue, ergänzende Gesetzesvorschläge plötzlich mehr Lösungskompetenz besitzen als unsere Verantwortlichen in unserem Bundesland vor Ort?

So gut wie alle zentralen Punkte des aktuellen Gesetzesentwurfs der Bundesregierung sind strittig: die nächtliche Ausgangssperre, die Inzidenz als alleiniger Maßstab für Entscheidungen oder die Frage, ob alle Schulen und Kitas bei einer bestimmten Inzidenz automatisch schließen müssen – das alles ist unverhältnismäßig und wenig davon als wirksam belegt. Gottesdienste gelten hingegen als ungefährlich, sind sie doch von weiteren Einschränkungen nicht betroffen. Fällt hier niemanden etwas auf?! Zudem ist die Novelle so gestaltet, dass die Bundesländer über den Bundesrat nicht beteiligt werden. Was für ein Vorgehen! Auf Grund fest etablierter Inkompetenz im Kanzleramt und Bundesgesundheitsministerium wird hier per Eilverordnung der Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft gesetzt. Frau Bundeskanzlerin: Hören Sie auf, Symbolpolitik zu betreiben und fangen Sie endlich an, das vorhandene, umfangreiche Wissen zu nutzen und zukunftsgerichtete Politik für unser Land zu machen.

Ausgangssperren zu verhängen erscheint so sinnlos, wie die Schließung der Spiel- und SportpIätze im ersten Lockdown. Was soll das?! Sport im Freien zu treiben, Spazierengehen mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes – wo ist das ein Problem? Zumal die Ansteckungsgefahr nicht draußen, sondern drinnen lauert. Der Fußball-Champions-League dürfen wir inklusive Werbung drinnen am Fernseher weiter zuschauen, dem Vereins- und Individualsport unserer Kinder draußen aber nicht. Das Ganze jetzt auch noch mit Ausgangsbeschränkungen zu verfestigen, um Kontaktbeschränkungen kontrollieren zu können – da sollte einer Bundesregierung doch etwas Besseres einfallen! Freiheitsrechte sind hier gegenwärtig und unmittelbar betroffen – für den Villenbewohner Bundesgesundheitsminister Jens Spahn genauso, wie für die Bewohner von Plattenbauten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird hier wieder einmal die schlechte Arbeit der Bundesregierung ausbessern müssen – mit Blick auf die Pandemielage leider zu spät.

Nein Danke Bundesregierung! Wir wollen nicht mittels Infektionsschutzgesetz einheitlich bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie versagen. In Mecklenburg-Vorpommern beweisen wir, dass wir mit eigenen, ausgewogeneren und vernunftbasierten Maßnahmen das Virus bekämpfen können.

Kommen die geplanten, realitätsfernen Einschränkungen doch, werden sie Wirkung zeigen. Aber sicher nicht die, die sich die Bundesregierung erhofft. Wir werden die ohne Zweifel bestehenden Probleme nicht lösen, indem wir jetzt drastische und sinnferne Maßnahmen einfach durchdrücken – es braucht ein Abwägen, Augenmaß, einen gesamtgesellschaftlichen Konsens. Deshalb lehnen wir eine Unterstützung dieses Gesetzesentwurfs durch die SPD-Bundestagsfraktion ab!